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Infos zum Thema Schweinegrippe

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was muss ich über die Neue Influenza wissen?

Eine Infektion mit der „Neuen Influenza“ verläuft nach bisherigen Erfahrungen eher mild. Bei Personen mit Vorerkrankungen (z.B. chronische Krankheiten der Atemwegsorgane, des Herzkreislaufsystems oder der Immunabwehr), bei Säuglingen sowie bei Schwangeren kann sie aber auch schwerer verlaufen. In der Regel treten die ersten Krankheitszeichen 1-7 Tage nach einer Ansteckung auf. Bereits einen Tag vor dem Symptombeginn bis 7 Tage (bei Kindern unter 14 Jahren bis zu 10 Tage) danach können die Krankheitserreger (Grippeviren) in Rachen- und Nasensekreten ausgeschieden werden.

Durch Niesen und Husten, aber auch durch direkten Kontakt, z. B. über die Hände, die mit erregerhaltigem Sekret verunreinigt sind (z.B. beim Niesen, Husten), können andere Personen angesteckt werden.

Die typischen Krankheitszeichen der „Neuen Influenza“ sind:

  • plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl
  • Fieber ≥ 38°C, teilweise mit Schüttelfrost
  • Husten oder Atemnot
  • Muskel-, Glieder- und / oder Kopfschmerzen
  • Halsschmerzen
  • Schnupfen oder verstopfte Nase

Wie kann das Risiko einer Ansteckung vermindert werden?

Folgende Maßnahmen tragen zur Vermeidung der Neuen Influenza bei:

  • Strikte Anwendung von personenbezogener Hygiene, also regelmäßiges
    Händewaschen mit Wasser und Seife für mindestens 20 Sekunden.
  • Vermeiden von Berührungen von Augen, Nase oder Mund durch die eigenen
    Hände.
  • Vermeiden von engen Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen.
  • Vermeiden von Anhusten und Anniesen.
  • Beim Husten und Niesen von anderen Personen Abstand halten und am besten
    ein Papiertaschentuch vor den Mund halten, das anschließend in den Abfall
    entsorgt wird. Anschließend möglichst die Hände waschen. Wenn kein
    Papiertaschentuch zur Verfügung steht, sollte in den Ärmel gehustet und
    geniest werden
    (nicht in die Hand).
  • Wer krank ist, gehört ins Bett und sollte nicht zur Schule oder zur Arbeit gehen.
  • Viel lüften (3 bis 4-mal täglich Stoßlüftung von 5 – 10 min.)

Ist ein Mundschutz für Schülerinnen und Schüler nötig?

Ein Mundschutz (sog. OP-Maske) wird derzeit nicht empfohlen, weder für gesunde Personen zum Schutz vor Erkrankungen noch für Erkrankte zum Schutz ihrer Kontaktpersonen. In gewissen Situationen mit hohem Ansteckungsrisiko, z.B. im medizinischen Bereich bei der Versorgung von Erkrankten, kann ein Mundschutz aber sinnvoll sein, da er bei erkrankten Personen die Verbreitung der ausgeschiedenen Viren verringern kann. Bei unvermeidlichen engen Kontakten zu nicht erkrankten Personen kann somit das Tragen eines solchen Schutzes durch den Erkrankten ggf. auch außerhalb der medizinischen Versorgung (soweit dies sein Gesundheitszustand zulässt) in Erwägung gezogen werden.

Gibt es Situationen, in denen ggf. eine Schule geschlossen wird?

Es gibt keinen Automatismus, der zur Schließung einer Schule führt. Falls in einer Einrichtung mehrere Fälle auftreten, so entscheidet das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. In Abhängigkeit von den Erregereigenschaften und dem Verlauf der Pandemie kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den zuständigen Schulträgern im Einzelfall die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen veranlassen.

Zur weiteren Information und Beratung stehen Ihnen zur Verfügung:

  • das jeweils zuständige Gesundheitsamt  der Landkreise und kreisfreien Städte

Im Internet:

  • www.mags.nrw.de – Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  • www.liga.nrw.de – Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA.NRW)

Hier finden Sie auch: Einen Muster-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen mit Reinigungs- und Desinfektionsplan unter Downloads > Bereich Gesundheit > Hygiene, Infektiologie

Quelle: Gesundheitsamt