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Datenschutz

Datenschutz ist wichtig und selbstverständlich auch an unserer Schule ein Thema. Ein Schulbetrieb ist nur möglich mit Daten der Beteiligten. Das sind Namen, Geburtsdaten, Adressen, Informationen zur Herkunft, also Geburtsort und Land, Namen der Erziehungsberechtigten. Dazu kommen noch Laufbahndaten, das heißt Daten über den bisherigen Schulbesuch. Hinzu kommen bei Schülern auch noch die sogenannten Leistungsdaten, also die Noten. Auch Ordnungsmaßnahmen, Gutachten und ähnlich stellen Daten dar. Zu den Beteiligten gehören auch die Lehrpersonen, Schulleitungen und weiteren Angestellten der Schule. Auch von ihnen liegen Daten vor. Alle diese Daten sind in irgendeiner Form gespeichert, meist digital und oft noch einmal in einer analogen (auf Papier) Kopie.

Daten sind eine ernste Angelegenheit und es ist wichtig, dass sie nur zu den Zwecken verwendet werden, zu denen sie erhoben wurden. Außerdem dürfen Daten nicht ohne weiteres weitergegeben bzw. verarbeitet werden, außer dieses geschieht auf einer gesetzlichen Grundlage. Dazu gehört zum Beispiel die Weitergabe bestimmter Daten an das Schulministerium. Es ist aber nicht möglich, Daten einfach so an Dritte weiterzugeben, etwa wenn diese darum bitten, um alle Schüler zu einer Veranstaltung einzuladen. Daten dürfen auch nicht verkauft werden.

Jeder Bürger dieses Landes hat darüber hinaus das Recht, zu erfahren, welche Daten eine Behörde, eine Firma, eine Bank, eine Schule, etc. über ihn gespeichert hat und was mit diesen Daten geschieht.

Auf dieser Seite geben wir jedem Bürger Einblick, wie Datenschutz bei uns gehandhabt wird über unser Verfahrensverzeichnis zum Datenschutz.

Verfahrensverzeichnis folgt in Kürze (26.05.2011)

Wer weitere Fragen hat kann sich auch an den Datenschutzbeauftragten für alle Schulen des Kreises Olpe, Herrn Andreas Finger, wenden. Man erreicht ihn unter datenschutz-schulen@kreis-olpe.de

Herr Finger wurde nach §1 Abs. 6 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II) im Frühjahr 2008 bestellt. Er nimmt für die Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft im Kreis Olpe die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gem. §32a Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) wahr.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist in dieser Eigenschaft der Schulaufsicht (organisatorisch) unmittelbar unterstellt, aber bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht weisungsgebunden (vgl. §32a(2) DSG NRW in FN2).

Seine Aufgabe ist es, ungeachtet der eigenen Datenschutzverantwortung der jeweiligen Schulen die Schulleitungen bei der Sicherstellung des Datenschutzes zu unterstützen.

Alle Mitarbeiter/innen der Schulen können sich jederzeit in Angelegenheiten des Datenschutzes ohne Einhaltung des Dienstweges an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Auf die Regelungen in den §§ 8, 10 und 32 a DSG (s. FN2) wird besonders hingewiesen.

U.a. folgende Aufgaben für alle Schulen im Kreis Olpe nimmt der Datenschutzbeauftragte wahr:

  • Beratung bei der Einführung von neuen Verfahren/ Änderung bestehender Verfahren und Durchführung der Vorabkontrolle,
  • Entwicklung von Anleitungen für die Erstellung und Pflege eines Verfahrensverzeichnisses,
  • Beteiligung an der Erarbeitung schulintemer Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
  • Beratung, Schulung und Information von Schulleiter/innen,
  • Beratung bei der Umsetzung der Transparenzpflichten / Mitwirkung bei der Entwicklung von Formularen,
  • Sicherstellung der Rechte der Betroffenen (Schüler, Eltern, Lehrer),
  • Beratung bei technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen / Zusammenarbeit mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten,
  • Beratung der Lehrkräfte in datenschutzrelevanten Fragen.

 

Weitere Infos: Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen