Kennen sich Arbeitgeber bei Schulabschlüssen nicht ausSchüler

Wenden. Sind die Schüler des 10. Schuljahres „B“ benachteiligtSchüler Diese Frage stellen sich zur Zeit etwa 40 junge Leute im Alter von 15 bis 17 Jahren. Grund:

Schüler der Klassen „10 B“ der Konrad-Adenauer-Schule Wenden mußten bei der Bewerbung um Lehrstellen feststellen, wie erschreckend wenig Arbeitgeber über die Schulabschlüsse der Klassen 10 „A“ und 10 „B“ Bescheid wissen. In einem an die WESTFALENPOST gerichteten Leserbrief heißt es:

„Seit 1981 muß jeder Schüler das 10. Schuljahr absolvieren. Deshalb unterteilt man das 10. Schuljahrall der Hauptschulein zwei Typen:

Mit dem Typ A wird der zur Pflicht gewordene Sekundarabschluß I erreicht.

Schließt einer den Typ B erfolgreich ab, so erhält er die Fachoberschulreife, bei entsprechender Qualifikation ist sogar der Besuch der 11. Klasse des Gymnasiums möglich. Um das 10. Schuljahr „B“ erreichen zu können, muß schon im „Neunten“ ein guter Notenstand erreicht worden sein.

Bei der Bewerbung um Lehrstellen kommt es häufig vor, daß allein schon aufgrund der alphabetischen Reihenfolge die Arbeitgeber das A-Zeugnis als besseren Abschluß betrachten.


Hierzu ein Beispiel aus dem heimischen Raum:

Einem Betriebsleiter, dem zwei Zeugnisse von Schülern aus verschiedenen Schuljahrs-Typen vorlagen, wurde die Frage gestellt, welchen der beiden er in seiner Firma einstellen würde. Da die Noten des Typ-A-Zeugnisses besser waren als die des Typs B, entschied er sich verständlicherweise für den Schüler mit dem besseren Zeugnis. Er wußte allerdings nicht, daß der Typ B die qualifiziertere Stufe war und dort wesentlich höhere Anforderungen gestellt wurden.

Hiermit bitten wir die Arbeitgeber, sich über die Schulabschlüsse künftig besser zu informieren und sie bei der Einstellung von Lehrlingen entsprechend zu berücksichtigen.

Die Klassen 10 „B“ Konrad-Adenauer-Schule, Wenden