„Wochenfüllendes Thema“

hobö Gerlingen/Wenden. Schulamtsdirektor Karlheinz Kiese hat bei der Info-Veranstaltung der Wendener Frauen-Union (gesonderter Bericht auf dieser Seite) nicht zum ersten Mal über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe in der Hauptschule in Wenden gesprochen. Mehrfach erörterte er die Problematik mit Eltern und Lehrern. Die Komplexität der gesetzlichen Regelungen würden erlauben, ein „wochenfüllendes Thema“ daraus zu machen, erklärte Kiese in Gerlingen.


Grundsätzlich sehe der Gesetzgeber vor, dass „lerndifferenziert unterrichtete Kinder“ nach der Grundschule an eine Sonderschule wechseln. Eltern können aber einen Antrag beim Schulamt stellen, den lerndifferenzierten Unterricht in der Sekundarstufe I einer Regelschule fortzuführen. Diesen Antrag kann das Schulamt ablehnen, wenn die Rahmenbedingungen für eine dann einzurichtende sonderpädagogische Fördergruppe nicht ausreichend erfüllt sind. In 13 Fällen habe er solche Anträge im vergangenen Jahr abgelehnt, erklärte Kiese. Aus pädagogischer Sicht spreche im Fall der vier Kinder der Grundschule Gerlingen nichts gegen einen Wechsel an die Hauptschule Wenden. Es müsse allerdings zwingend ein pädagogisches Konzept erarbeitet werden. Erhöhte Fahrtkosten fallen laut Kiese nicht an, da die Kinder keine körperlichen Behinderungen haben und mit dem normalen Schulbus fahren könnten. Zusätzliche Einrichtungskosten kämen nicht auf den Schulträger zu. Lediglich die Bereitstellung einer Sonderpädagogin sei derzeit nicht sichergestellt. Die Lehrer- und Schulkonferenz der Hauptschule muss in einem solchen Antragsverfahren gehört werden, ob-schon diese keine Entscheidungskompetenz haben. Sind alle Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erfüllt, trifft allein der Gemeinderat in Wenden die Entscheidung, ob die vier Kinder der Grundschule Gerlingen ab Sommer in Form des integrativen Unterrichts in der Wendener Hauptschule unterrichtet werden.