„Kindermörderschmierereien“ werden strafrechtlich verfolgt
Wenden, (cp) In großen roten Lettern konnte es jeder am Montagmorgen an der Stirnwand der Turnhalle der Konrad-Adenauer-Schule lesen:
„Kindermörder“; Davor standen in halbmetergroßen Buchstaben die Namen von drei Lehrern der Wendener Hauptschule. Die Ratsmitglieder konnten abends das „Geschmiere“ selbst in Augenschein nehmen, als die letzte Jahressitzung des Gemeinde-Parlaments in der Aula der Hauptschule stattfand. Dieser optische Eindruck veranlaßte die Parlamentarier dann zu einem von Teilen der Öffentlichkeit als „überzogen“ bezeichneten Entschluß: Es wurde Strafantrag gegen Unbekannt gestellt.
Inzwischen sollen die „Täter“ schon ermittelt sein. Die Nachforschungen der von Rektor Becker beauftragten Lehrer haben ergeben: zwei Mädchen (16), die beide noch in der Schule sind, ein weiteres Mädchen und ein etwa gleichaltriger Junge, der nicht mehr der Schule angehört, kommen für die Schmiererei in Betracht. Rektor Becker sinngemäß zur WESTFALENPOST:
Gegen die noch zur Schule gehörenden Schüler werden wir mit pädagogischen Mitteln vorgehen. Inwieweit die Beschädigungen versicherungsmäßig abzudecken sind, muß noch geprüft werden.
In einem Statement von Gemeindedirektor Winfried Metzenmacher heißt es zu dem Ratsbeschluß u. a.: Es stimmt betrüblich, daß die Welle der Wandbeschmierungen offenkundig nun auch das Wendener Land erfaßt hat. Es ist beschämend, welches Vokabular bei dieser Schmiererei verwandt und obendrein in Beziehung zu geachteten Lehrpersonen gesetzt wird. Und es erscheint geradezu erschütternd, wenn derartige Besudelungen aus Köpfen und von Händen Jugendlicher stammen. Mit Lausbubenstreichen oder Kindereien lassen sich solche Schmierparolen nicht mehr abtun. Deshalb hat die Gemeinde entsprechend einem einstimmigen Ratsbeschluß gegen die Täter Strafantrag gestellt auch um auf eventuelle Nachahmer eine abschreckende Wirkung zu entfalten.“