Trittbrettfahrer nach Amoklauf

Mit erheblichen Konsequenzen muss ein 17-Jähriger aus der Gemeinde Wenden rechnen, der gestern als so genannter Trittbrettfahrer Angst und Schrecken in der Wendener Hauptschule verbreitete.
sz • Nach der schrecklichen Amoktat in Baden-Württemberg wurde bundesweit mit Trittbrettfahrern gerechnet, ein solcher trat gestern im Kreis Olpe auf, wurde aber zügig ermittelt.
Zwei Schülerinnen der 10. Klasse der Konrad-Adenauer-Hauptschule in Wenden teilten gestern Vormittag ihrer Lehrerin mit, dass sie auf einer Kommunikationsplattform für Schüler im Internet einen beängstigenden Eintrag im Zusammenhang mit der Amoktat in Winnenden
entdeckt hätten. Urheber dieser Ankündigung war laut Polizeiangaben ein 17-jähriger Mitschüler aus dem Bereich Wenden. Er hatte unter seinem Profil in dieser Plattform eine Eintragung eingestellt, die auf eine mögliche bevorstehende Amoktat hinweisen könnte.Der Schüler, der am gestrigen Tag krankheitsbedingt nicht in der Schule war, wurde von Polizeibeamten der Kreispolizeibehörde Olpe zuhause aufgesucht. Dort stellten die Ermittler nach eigenen Angaben schnell fest, dass „zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Lehrer und Schüler bestand“.
Der Jugendliche gab den offiziellen Angaben zufolge auch zu, durch diesen Eintrag im Internet „eine Dummheit“ begangen zu haben. Dies erscheint den Ermittlern glaubhaft, da keine Waffen oder sonstige Hinweise darauf gefunden worden seien, dass eine Amoktat tatsächlich durchgeführt werden sollte.
Die Interneteintragung hatte sich schnell unter Lehrern und Schülern in dem Schulzentrum – in dem auch die Realschule Wenden beheimatet ist und insgesamt mehr als 1000 Schüler unterrichtet werden – herumgesprochen und für Aufregung gesorgt. Da sich die sich die Hintergründe jedoch schnell aufklärten, konnte der Schulbetrieb weiter durchgeführt werden.
Trotzdem wird dieser „schlechte Scherz“ für den jungen Mann nicht ohne Konsequenzen bleiben. Staatsanwaltschaft und Polizei leiteten ein Strafverfahren wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 des Strafgesetzbuches ein. Außerdem erwarten den 17-Jährigen Disziplinarmaßnahmen seitens der Schule. Sein Eintrag im Internet wurde mittlerweile gelöscht.
Die Polizei warnt Nachahmungstäter, eindringlich, Schüler, Lehrer und Eltern durch solche Taten in Angst und Schrecken zu versetzen: „Jeder dieser Trittbrettfahrer wird für seine Wichtigtuerei strafrechtlich verfolgt.“